Detailed Description |
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Title: Von Gottes Gnaden Friederich Fürst zu Waldeck, Graf zu Pyrmont und Rappoltstein, Herr zu Hohenack und Geroldseck am.
Contents:
“Wir haben zum Besten unserer getreuen Unterthanen resolviret und gefunden, dass von dem ersten Januarii künftigen Jahres an keinen auswärtigen Juden in unserem Lande Handlung zu treiben erlaubt seyn solle, haben auch zu diesem Ende unserer Rentcammer befohlen schlechterdings keine Handels-Pässe weiter auszugeben. Wie nun die Nothdurft erfordert, dass eines Theils diese Anordnung allenthalben im Lande bekant gemacht, andern Theils aber gegen besorglichen Schleichhandel solcher Juden das diensame vorgekehret werde; So ist in Ansehung des letztern unser Wille und Befehl, dass ihnen zwar der Eingang in unsere Lande zur Beitreibung ihrer etwaigen Schuldforderungen
vorerst noch gestattet seyn solle, wo sie sich aber. ausser denen oeffentlichen Jahrmärckten mit Waaren in Städte, Doerfer, Hoefe, und so weiter einschleichen und heimlichen Handel treiben würden, sollen ihnen solche nicht nur abgenommen und als verfallen heimgezogen werden; sondern wir wollen auch noch überdieses, dass sie aus dergleichen, nach den 1sten
Januarii 1768 getriebenen verbotenen Handel gar keine Action haben, sondern an allen und jeden Gerichststellen unseres Landes schlechterdings ab- und ohne Hülfe zurück gewiesen warden sollen; Welches also unsere Regierung ins Land uszuschreiben, selbst darüber zu halten, und dass diesem also gelebet werde, genaue Aufsicht zu halten hat.
Friederich, Fürst zu Waldeck
English Translation:
“From God graced Friederich Prince to Waldeck and Count of Pyrmont... We have decided the following in the interest of our faithful citizens: from the 1st of January of the coming year [1768]
- Jews will be prohibited form trading in this county.
- Special trading permission will not be issued for Jews anymore.
It is necessary that this new law be well known to our citizens to prevent any Jewish black market activities.... Jews who continue to sneak into cities, villages or houses and secretly continue their trade… all goods must be confiscated...
Further, from the 1. of January 1768 all legal actions taken by Jews will be rejected by the court. This law issued by the reign must be observed by all citizens.
11 November, 1767; [Printed seal]; Friederich; Fürst zu Waldeck” |